Klasse A (beschränkt auf 25 KW) 

Mindestalter18 Jahre 
FahrzeugeKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Beschränkt auf eine Nennleistung von  25 KW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/KG.
Die Beschränkung entfällt automatisch ohne weitere Prüfungen nach dem Ablauf von zwei Jahren. Es dürfen dann Fahrzeuge der Klasse A unbeschränkt gefahren werden.
GeltungsdauerUnbefristet gültig
EinschlussKlassen A 1 und M
AusbildungTheorie und Praxis
PrüfungTheoretische und praktische Prüfung

Theorieunterricht Kl. A
Grundstoff
Zusatzstoff
Gesamt
Bei Ersterwerb
12
4
16
Bei Erweiterung
6
4
10

Sonderfahrten Kl. A
Überland
Autobahn
Nachtfahrt
Bei Ersterwerb
5
4
3
Mit Vorbesitz A 1
 3 2 1

Fahrzeugpark Klasse A
BMW F 650 GS
Motor: Zweizylinder - Viertakt
CCM: 798
Leistung: 25 KW
Höchstgeschwindigkeit: 185 KM/H

Fahrzeugpark Klasse A
Honda CBR 600 RR
Motor: Vierzylinder - Viertakt
CCM: 599
Leistung: 25 KW
Höchstgeschwindigkeit: 185 KM/H