| Mit 16 1/2 Jahren kannst Du DIch zum Modellversuch des Freistaates Bayern zum "Begleiteten Fahren ab 17" anmelden |
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17 ". Du darfst nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Diese Auflage entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Dann bekommst Du den EU - Kartenführerschein bei Deiner Führerscheinstelle.
Die Prüfbescheinigung gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
In der Bescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich aufgeführt. Die Klassen M, S + L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
| Voraussetzungen der Begleitpersonen |
- Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen mind. seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (PKW) sein.
- Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
- Die Begleitperson darf während der Begleitung nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer !!! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren